Schutz vor Krankheiten
Gemeinsam vor Infektionen schützen
In Schulen befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.
Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese können Sie sich auf der Thüringer Bildungsseite informieren:
Belehrung für Eltern gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz